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Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten. 

Wirksame Regelungen in Arbeitsverträgen: 

• schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit, 

• vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten, 

• vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten.

Gerne prüfe ich Ihre aktuell in Verwendung befindlichen Arbeitsverträge auf ihre Rechtsgültigkeit, erstelle für Sie auf den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmte Arbeitsverträge und informiere Sie über die aktuelle Rechtsprechung. Auch berate ich Sie gerne hinsichtlich praxisgerechter Lösungen - die Ihre Interessen optimal berücksichtigen.