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Bei der Mediation gibt es einige Grundsätze zu beachten, die ich nachfolgend exemplarisch aufführe:

 

  • Das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung von Konflikten ist bei den Parteien vorhanden
  • Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Selbstverantwortung und Autonomie der Parteien
  • Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren
  • Der Mediator nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu
  • Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu
  • Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren
  • Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien
  • Der Mediator weist auf Grenzen seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin

 

Ich persönlich halte mich bei meiner Arbeit an den europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren