Bei der Mediation gibt es einige Grundsätze zu beachten, die ich nachfolgend exemplarisch aufführe:
- Das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung von Konflikten ist bei den Parteien vorhanden
- Das Mediationsverfahren ist bestimmt von der Selbstverantwortung und Autonomie der Parteien
- Der Mediator gewährleistet die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren
- Der Mediator nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf und sichert Allparteilichkeit zu
- Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu
- Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren
- Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen ausschließlich die Parteien
- Der Mediator weist auf Grenzen seiner Kompetenz oder Allparteilichkeit hin
Ich persönlich halte mich bei meiner Arbeit an den europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren.